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Die Hauseltern

Hauswesen

Georg Leopold verhält sich nicht wie ein Adeliger oder Jurist.
Seine Mitbürger erwarten, dass er wie ein Hausvater handelt.

Früher sind Arbeiten und Wohnen noch nicht getrennt. 
Familie und Mitarbeiter leben in einem Haushalt zusammen. 
Das „Haus“ produziert, was seine Bewohner verbrauchen. 
Georg bestellt als Bauer mit Knechten Felder und hält Vieh. 
Als Riemer fertigt er mit seinen Gesellen Lederwaren. 
Er handelt mit Bier und Getreide, aber auch Wein, Salz u.a. 
Hausmutter Barbara führt Haus, Garten und die Mägde.

Der Hausvater ist der einzige rechtliche Vertreter 
der Hausbewohner nach außen. 
Innerhalb des Hauses ist er Stellvertreter Gottes und des Königs. 
Die Hausmutter ist seine Partnerin und Herrin der Bewohner.

"Ich hatte eine ganze Kompanie [im Haus einquartiert]
Ich musste auch mit einigen Gästen Brett spielen,
in welchem Spiel ich sonst ein Meister.
Aber damals wusste ich nicht, was Zink, was Daus war,
indem mir sonderlich meine Frau in das Ohr pfiff,
wie sie die Kühe geschlachtet und das Bier
aus dem Keller schrotteten."
(Zitat siehe unten)

Barbara Dietl beherrscht die „Haushalts-Wissenschaften“,
ist gebildet und fromm. Das ist die Basis für jede Ehe, nicht Liebe.
Nur Hauseltern dürfen heiraten und Kinder bekommen.
Sie müssen sich um die Haushaltsmitglieder kümmern,
sie zu Arbeit und Gebet anhalten, sie überwachen und züchtigen.
Zwischen Kindern und Gesinde gibt es keinen Unterschied.
Barbara und Georg Leopold sind vorbildliche Hauseltern.
Sie begegnen Gesinde und Kindern auf Augenhöhe,
halten Betstunden, sind sanft, wohltätig und streng.
 Als Hausvater verfolgt Georg eine entsprechende Politik:
Er will, dass alle Kinder in die Schule gehen können,
damit sie zu Gottesfurcht erzogen werden.
Er lässt die Treffpunkte der ledigen Erwachsenen überwachen,
damit sie nicht zu Tanz, Völlerei und Unzucht verführt werden.
Das Gesinde wird auf Kirche und Haushalt beschränkt
und die Kontrolle der Hausväter wird so gestärkt.

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Überblick

Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert war das "Haus" nicht nur Wohnung der Familie sondern auch des Gesindes und ein Wirtschaftsunternehmen. 
Hausherrin und Hausvater sind gleichwertig und stehen über den unverheirateten Mitbewohnern.